
Vereinfachte Regelungen für Dachgeschossausbauten in Bayern seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Bayern neue, vereinfachte Regelungen für den Ausbau von Dachgeschossen. Diese sollen den bürokratischen Aufwand reduzieren. Im Folgenden möchte ich Ihnen dazu einige wichtige Informationen und meine Einschätzung geben.
Verfahrensfreie Ausbauten
Wenn die äußere Gestalt eines Gebäudes unverändert bleibt, ist der Ausbau von Dachgeschossen nun verfahrensfrei. Das bedeutet, dass keine Genehmigung erforderlich ist. Es reicht aus, das Vorhaben beim zuständigen Bauordnungsamt anzuzeigen. Sollte innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung erfolgen, kann der Ausbau ohne weitere Genehmigungen begonnen werden.
Diese Regelung basiert auf der Änderung von Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 der Bayerischen Bauordnung.
Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist unerlässlich!
Trotz der Verfahrensfreiheit müssen alle rechtlichen Anforderungen der Bayerischen Bauordnung eingehalten werden – darauf möchte ich besonders hinweisen.
Zu den notwendigen Unterlagen zählen insbesondere:
- Nachweise zum Brandschutz,
- Unterlagen zur Standsicherheit sowie
- die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Die Bauaufsichtsbehörde ist berechtigt, diese Vorgaben während des Baus zu prüfen. Als Bauherr oder Eigentümer tragen Sie die Verantwortung, dass alle baurechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Falls durch den Ausbau die äußere Form des Gebäudes oder die Konstruktion des Dachstuhls verändert wird, bleibt ein Bauantrag weiterhin notwendig.
Besondere Regelungen bei denkmalgeschützten Gebäuden und kommunalen Vorschriften
Für den Ausbau von Dachgeschossen in denkmalgeschützten Gebäuden gelten zusätzliche Vorgaben. In diesen Fällen ist vorab eine Erlaubnis gemäß Art. 6 BayDSchG bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.
Darüber hinaus können kommunale Vorschriften (wie Stellplatzsatzungen) zusätzliche Anforderungen stellen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.
Fazit
Die neuen Regelungen erleichtern den Dachgeschossausbau erheblich, aber wichtige baurechtliche Vorgaben und Vorschriften gelten weiterhin. Falls Sie Fragen zu den Anforderungen oder zum Ablauf haben, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.
Falls weitere Anpassungen erforderlich sind, lassen Sie es mich wissen!








































